RS Vwgh 1990/5/23 88/17/0122

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 168;

Rechtssatz

Ein erstmaliges Vorbringen zum Sachverhalt unterliegt ebenso wie ein erstmaliges rechtliches Vorbringen, welches ohne ergänzende Sachverhaltsermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, dem Neuerungsverbot im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170122.X01

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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