Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 168;Rechtssatz
Ein erstmaliges Vorbringen zum Sachverhalt unterliegt ebenso wie ein erstmaliges rechtliches Vorbringen, welches ohne ergänzende Sachverhaltsermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, dem Neuerungsverbot im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170122.X01Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009