RS Vwgh 1990/5/23 89/13/0193

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 431;

Rechtssatz

Der Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsaufgabe, der eine Teilbetriebsaufgabe gleichsteht (Hinweis auf E 22.4.1980, Zl. 733/80, ÖStZB 19080, 293), ist zeitpunkt-(stichtags-)bezogen zu ermitteln, und kann somit nur einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130193.X03

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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