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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Verfahren gem § 39 Abs 1 VStG ist die Beh nicht gehalten, vor Erlassung eines Bescheides der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der beabsichtigten Beschlagnahme zu geben, weil bloß der Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme gegeben sein muß (Hinweis E 13.9.1979, 463/79, VwSlg 9923 A/1979). Im Falle vorangegangener Einräumung des Parteiengehörs hätte die Sicherungsmaßnahme schon deshalb scheitern können, weil, wie die bel Beh unbekämpft festgestellt hat, eine Veränderung am Geldspielapparat nicht auszuschließen ist.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010330.X01Im RIS seit
23.05.1990