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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040222.X03Im RIS seit
14.08.2001