RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0222

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040222.X03

Im RIS seit

14.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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