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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die belBeh hat - ausgehend von den festgestellten strafgerichtlichen Verurteilungen - die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über den bedingten Strafnachlaß gebunden zu sein, da es sich hiebei um
einen ausschließlich von ihr zu beurteilenden gewerberechtlichen Tatbestand handelt
(Hinweis E 18.1.1979, 337/78, VwSlg 9743 A/1979).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht VerwaltungsbehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040241.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010