RS Vwgh 1990/5/29 89/05/0218

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

L44003 Feuerwehr Niederösterreich
L44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FPolG NÖ 1974 §14 Abs1;
FPolG NÖ 1974 §14 Abs4;
VStG §22 Abs1;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §31 Abs3;

Rechtssatz

Zwei Wochen vor der Durchführung einer Kehrung ist das Delikt, die Kehrung nicht zeitgerecht angekündigt zu haben, abgeschlossen. Hinsichtlich eines neuen Kehrtermines wird - bei Unterlassung zeitgerechter Ankündigung - ein weiteres Delikt verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050218.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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