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L44003 Feuerwehr NiederösterreichNorm
FPolG NÖ 1974 §14 Abs1;Rechtssatz
Zwei Wochen vor der Durchführung einer Kehrung ist das Delikt, die Kehrung nicht zeitgerecht angekündigt zu haben, abgeschlossen. Hinsichtlich eines neuen Kehrtermines wird - bei Unterlassung zeitgerechter Ankündigung - ein weiteres Delikt verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050218.X03Im RIS seit
11.07.2001