RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0131

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs4;

Rechtssatz

Die Gründe, bei deren Vorliegen kein Ausschluß von der Gewerbeausübung nach § 13 Abs 3 und 4 GewO 1973 auszusprechen ist, sind im Gesetz taxativ aufgezählt (Hinweis E 22.11.1988, 87/04/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040131.X04

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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