Index
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Die Errichtung und der Betrieb eines Sägegatters im Rahmen des Drechslereibetriebes in einem Wohngebiet ist gemäß § 12 Abs 1 Tiroler Raumordnungsgesetz schon dem Typus nach nicht zulässig, da dieses nicht der täglichen Versorgung sowie den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung des Wohngebietes dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040229.X06Im RIS seit
29.05.1990