RS Vwgh 1990/5/29 89/14/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 428;

Rechtssatz

Erlöse aus dem Verkauf von Schallplatten und Musikkassetten führen jedenfalls dann zu Einkünften aus einer freiberuflichen (künstlerischen) Tätigkeit, wenn die Tonträger eigene künstlerische Produktionen oder Reproduktionen der Musiker wiedergeben (Hinweis E 7.6.1983, 83/14/0018, 0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140022.X03

Im RIS seit

29.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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