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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Berechung der durch die Betriebsanlage zu erwartenden Schallereignisse im Nachbarschaftsbereich ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Beh ausgehend von einem mittleren Schalldämmaß den Schallpegel der vorgesehenen Maschinen heranzieht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040275.X02Im RIS seit
29.05.1990