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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115;Rechtssatz
AusfzF der Wirkungen einer Vorhaltsbeantwortung, die als Fallenlassen bisherigen Vorbringens der Partei verstanden werden muß, auf die amtswegige Ermittlungspflicht der Beh und die Rüge ihrer Verletzung im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140006.X01Im RIS seit
02.07.2001