RS Vwgh 1990/5/29 90/14/0006

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

AusfzF der Wirkungen einer Vorhaltsbeantwortung, die als Fallenlassen bisherigen Vorbringens der Partei verstanden werden muß, auf die amtswegige Ermittlungspflicht der Beh und die Rüge ihrer Verletzung im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140006.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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