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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/05/0090Rechtssatz
Ein Bauansuchen ist grundsätzlich ein unteilbares Ganzes; dort, wo sich ein Bauvorhaben in mehrere trennbare selbständige Vorhaben zerlegen läßt, ist jedoch zu prüfen, ob nicht solche Teile des Bauvorhabens bewilligungsfähig sind.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050239.X01Im RIS seit
03.05.2001