Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs5;Rechtssatz
Ein Nachsichtsansuchen gem § 26 Abs 2 GewO muß in bezug auf das vom verfahrensgegenständlichen Konzessionsantrag erfaßte Gewerbe gestellt werden (hier: Einem Ersuchen, von der Entziehung des Gewerbescheines " Innenraumgestaltung " Abstand zu nehmen, kommt für den Antrag auf Erteilung der Konzession, lautend auf " Technisches Büro für Innenarchitektur " keine Entscheidungsrelevanz zu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040232.X01Im RIS seit
29.05.1990