Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Auswirkungen einer Betriebsanlage sind für die Rechtsstellung als Partei nur insoweit von Bedeutung, als diese selbst als Nachbar von diesen Auswirkungen betroffen ist und sich das erstattete Einwendungsvorbringen betreffend befürchtete Immissionen auf den Bereich ihrer Liegenschaft bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040275.X01Im RIS seit
29.05.1990