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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
" Sache " ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörden gebildet hat. Was " Sache " ist, kann somit nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, die die konkrete Verwaltungssache bestimmt, eruiert werden (Hinweis E VS 28.11.1983, 87/11/0270,
11237 A/1983).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheZurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040241.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010