RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

" Sache " ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörden gebildet hat. Was " Sache " ist, kann somit nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, die die konkrete Verwaltungssache bestimmt, eruiert werden (Hinweis E VS 28.11.1983, 87/11/0270,

11237 A/1983).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheZurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040241.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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