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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Beachte
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:VfGH 14. Dezember 1994, K I-1/94-11;Rechtssatz
Eine Beschwerde, in der ausschließlich die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte behauptet wird, hat der VwGH nach Wahrnehmung seiner Unzuständigkeit ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. Er kann in einem solchen Verfahren auch nicht verhalten sein, nach Art 140 Abs 1 B-VG an den VfGH antragstellend heranzutreten (Hinweis B 17.9.1979, 2235/79).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040033.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009