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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Geschäftsführer kommt im Verfahren betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs 2 GewO 1973 - zum Unterschied von der rechtlichen Stellung des Geschäftsführers etwa im Verfahren gemäß § 91 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 (vgl § 361 Abs 4 GewO 1973) - kein aus den gewerberechtlichen Vorschriften ableitbares rechtliches Interesse und damit keine Beschwerdelegitimation zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040171.X01Im RIS seit
29.05.1990