RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §91 Abs1;
GewO 1973 §91 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Geschäftsführer kommt im Verfahren betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs 2 GewO 1973 - zum Unterschied von der rechtlichen Stellung des Geschäftsführers etwa im Verfahren gemäß § 91 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 (vgl § 361 Abs 4 GewO 1973) - kein aus den gewerberechtlichen Vorschriften ableitbares rechtliches Interesse und damit keine Beschwerdelegitimation zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040171.X01

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten