RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0131

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Gewerbebeh hat nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses vorliegt. Sie muß sich nicht mit Einwänden gegen das diesem Beschluß zugrundeliegende Konkursverfahren auseinandersetzen (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040131.X03

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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