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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §837;Rechtssatz
Eine Vollmacht an den Hausverwalter räumt die Befugnis zur Vertretung gegenüber Dritten ein, nicht aber eine Schiedsrichterfunktion bei widerstreitenden Interessen der Miteigentümer untereinander (Hinweis E 4.10.1984, 82/06/0022)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050083.X02Im RIS seit
29.05.1990