RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0111

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/04/0112

Rechtssatz

Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040111.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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