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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 428; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):82/14/0323 E 7. Juni 1983 RS 1; 82/13/0255 E 4. Mai 1983 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalischer Vortrag kann eine künstlerische Tätigkeit darstellen, wenn er einen bestimmten, durch das jeweilige Kunstverständnis vorgegebenen Qualitätsstandard nicht unterschreitet; auf die Art des Musikstückes (ernste oder unterhaltende Musik udgl) kommt es dabei nicht an. Der künstlerische Wert des musikalischen Vortrages ist im Zweifel von einem Sachverständigen zu bestimmen (Hinweis E 20.5.1987, 84/13/0287).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140022.X01Im RIS seit
29.05.1990Zuletzt aktualisiert am
24.10.2014