RS Vwgh 1990/5/29 89/11/0207

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtmäßigkeit eines Ausspruches gemäß § 73 Abs 2 KFG für drei Jahre bei drei Alkoholdelikten und einer rechtskräftigen Entziehung der Lenkerberechtigung für fünf Monate.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110207.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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