RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0131

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs2;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Erhaltung der Existenzgrundlage des Gewerbeberechtigen zu berücksichtigen (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040131.X07

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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