RS Vwgh 1990/5/29 89/14/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 428;

Rechtssatz

Sollten allein aus Kompositionen Einnahmen erzielt werden, dann bestimmt die Komposition selbst den künstlerischen Wert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140022.X02

Im RIS seit

29.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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