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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes daraufhin, ob eine Gefährdung der Nachbarn (§ 77 Abs 1 GewO 1973 in Verbindung mit § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1973) vorliegt, handelt es sich, ebenso wie bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarn (§ 77 GewO 1973 in Verbindung mit
§ 74 Abs 2 Z 2 GewO 1973), um die Lösung einer Rechtsfrage. Das Ergebnis der Beweisaufnahme durch Sachverständige (§ 52 AVG) bildet lediglich ein Element des für die Erlassung des Bescheides "maßgebenden Sachverhaltes".
Schlagworte
SachverhaltsermittlungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040225.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2013