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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Sowohl die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage als auch die Änderung einer solchen setzt ein Ansuchen voraus und ist damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt (Hinweis E 24.4.1990, 90/04/0061). Urkundenvorlage allein ist kein Ansuchen (Antrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040263.X01Im RIS seit
29.05.1990