RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §13 Abs1;

Rechtssatz

Es kann nicht von einer Überschreitung der " Sachbefugnis " durch die belBeh gesprochen werden, wenn sie weitere von ihr im Ermittlungsverfahren festgestellte strafgerichtliche Verurteilungen bei ihrer Beurteilung als tatbestandsbegründend iSd § 13 Abs 1 GewO 1973 berücksichtigte und in rechtlicher Hinsicht - abweichend von der Erstbehörde - zur Annahme der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs 1 GewO 1973 gelangte (Hinweis E 12.2.1985, 84/04/0179).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040241.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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