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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §23;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 23 WaffG liegt nicht nur dann vor, wenn demjenigen, der die Munition überlässt, bekannt ist, dass der Übernehmer nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Urkunde ist, sondern reicht der Umstand, dass der Übernehmer zur Übernahme aus diesem Grund nicht berechtigt ist, für die Verwirklichung des angeführten Tatbestandes aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010080.X03Im RIS seit
07.03.2007Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018