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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §11 Abs1;Rechtssatz
Auf Grund einer aus Versehen der Behörde mit einer unvollständigen
Anschrift versuchten Zustellung mit internationalen Rückschein kann ohne weitere Erhebungen nicht von vornherein gesagt werden, es sei eine ordnungsgemäße Zustellung überhaupt möglich gewesen (hier: Zustellung nach New Orleans, Louisiana, USA).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030318.X03Im RIS seit
19.03.2001