RS Vwgh 1990/5/30 86/13/0046

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990/419;

Rechtssatz

Gem § 23 Z 2 EStG gehören Vergütungen, die die Gesellschafter einer Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen haben, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sind die Worte im Dienste der Gesellschaft nicht im Sinne einer Dienstnehmerleistung zu verstehen, sondern bringen lediglich das wirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Tätigkeit des Gesellschafters zum Ausdruck.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130046.X03

Im RIS seit

30.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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