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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990/419;Rechtssatz
Gem § 23 Z 2 EStG gehören Vergütungen, die die Gesellschafter einer Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen haben, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sind die Worte im Dienste der Gesellschaft nicht im Sinne einer Dienstnehmerleistung zu verstehen, sondern bringen lediglich das wirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Tätigkeit des Gesellschafters zum Ausdruck.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130046.X03Im RIS seit
30.05.1990Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011