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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Für den Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit ist im G ein Zuspruch von Aufwandersatz nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990090040.X02Im RIS seit
31.05.1990Zuletzt aktualisiert am
21.12.2010