RS Vwgh 1990/5/31 87/09/0018

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Veröffentlicht am 31.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung, der als unteilbares Ganzes aufzufassen ist, (wegen seines Inhaltes) durch Abweisung zu erledigen, so kann durch die Erteilung einer eingeschränkten Bewilligung nicht in die Rechte des Antragstellers eingegriffen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987090018.X04

Im RIS seit

31.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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