Index
63/06 DienstrechtsverfahrenNorm
DVG 1984 §2;Rechtssatz
Die rechtsverbindliche Festsetzung der Höhe der einem wissenschaftlichen Beamten an einer Universität für die veranwortliche Mitarbeit bei bestimmten Lehrveranstaltungen an der Fakultät zustehenden Kollegiengeldabgeltung ist eine Dienstrechtsangelegenheit iSd § 2 DVG 1984. Sie fällt mangels Übertragung an die Universitäten als nachgeordnete Dienstbehörde in die Zuständigkeit des BMWF
(Hinweis E 6.2.1989, 88/12/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120114.X01Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017