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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0263 89/13/0264 Besprechung in: AnwBl 1990/11, 635; ÖStZB 1991, 133;Rechtssatz
Bei der Abgabenerhebung nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung ist ein Beweisverwertungsverbot nicht vorgesehen. Die Verwertbarkeit eines Beweismittels wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, daß es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte (Hinweis E 20.1.1967, 564/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130262.X02Im RIS seit
14.01.2002