Index
L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §212 impl;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufschließungsbeitrag und Nichterteilung einer Stundung hinsichtlich dieser Abgabe - Ein Bescheid, der die Stundung einer Abgabenschuldigkeit ablehnt, ist einem Vollzug nicht zugänglich und fehlt es daher an einer Rechtsvoraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Hinweis B 30. Juli 1987, AW 87/17/0036).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990170013.A01Im RIS seit
11.05.2001