RS Vwgh 1990/6/7 AW 90/17/0013

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Veröffentlicht am 07.06.1990
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L82002 Bauordnung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 impl;
BauO Krnt 1969;
LAO Krnt 1983;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufschließungsbeitrag und Nichterteilung einer Stundung hinsichtlich dieser Abgabe - Ein Bescheid, der die Stundung einer Abgabenschuldigkeit ablehnt, ist einem Vollzug nicht zugänglich und fehlt es daher an einer Rechtsvoraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Hinweis B 30. Juli 1987, AW 87/17/0036).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990170013.A01

Im RIS seit

11.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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