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35/04 Zolltarifgesetz PräferenzzollgesetzNorm
ZTG 1988 §4;Rechtssatz
Es besteht kein Anlaß, innerhalb des ZTG 1988 von verschiedenen Begriffsbestimmungen einerseits im Zolltarif, andererseits in der Zollbegünstigungsliste auszugehen. Stellt daher die Zollbegünstigungsliste reinrassige Zuchttier zollfrei, so sind unter Zuchttieren auch die betreffenden Jungtiere zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180170.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010