RS Vwgh 1990/6/7 89/18/0170

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Veröffentlicht am 07.06.1990
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Index

35/02 Zollgesetz
35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

ZollG 1988 §7 Abs1;
ZTG 1988 §4;
ZTG 1988 ZTNr0102;

Rechtssatz

Die Ansicht, weil die während eines Transportes geborenen Kälber "bei Fuß" zur Zeit des Kaufvertragsabschlusses "noch nicht vorhanden" gewesen seien, stellten sie keinen eigenen Wert dar, ist unrichtig. Maßgebend ist vielmehr der Wert zur Zeit der Einfuhr nach Österreich (§ 7 Abs 1 ZollG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180170.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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