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35/02 ZollgesetzNorm
ZollG 1988 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Ansicht, weil die während eines Transportes geborenen Kälber "bei Fuß" zur Zeit des Kaufvertragsabschlusses "noch nicht vorhanden" gewesen seien, stellten sie keinen eigenen Wert dar, ist unrichtig. Maßgebend ist vielmehr der Wert zur Zeit der Einfuhr nach Österreich (§ 7 Abs 1 ZollG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180170.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010