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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §85 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 389;Rechtssatz
Der Zweck des Gesetzes gebietet es nicht zwingend, den Mängelbehebungsauftrag nicht an den einschreitenden Vertreter, sondern an den angeblich Vertretenen zu richten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140085.X02Im RIS seit
12.06.1990