RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0085

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 389;

Rechtssatz

Der Zweck des Gesetzes gebietet es nicht zwingend, den Mängelbehebungsauftrag nicht an den einschreitenden Vertreter, sondern an den angeblich Vertretenen zu richten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140085.X02

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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