RS Vwgh 1990/6/12 87/14/0022

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §29;
EStG 1972 §81;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 441;

Rechtssatz

Der Betriebsstättenbegriff des § 81 EStG 1972 muß von jenem des § 29 BAO streng unterschieden werden. Spezialgesetzlichen Bestimmungen kommt gegenüber den allgemeinen Umschreibungen der BAO der Vorrang zu, es bedarf hiefür nicht einer ausdrücklichen Anordnung in § 29 BAO (Hinweis E 29.6.1964, 134/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140022.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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