RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0253

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §76 Abs1;

Rechtssatz

Für die Annahme der Lenker werde in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand den Pkw in Betrieb nehmen, ist ohne Bedeutung, ob er bei der Amtshandlung die Zündschlüssel des Pkws bei sich hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110253.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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