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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §76 Abs1;Rechtssatz
Für die Annahme der Lenker werde in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand den Pkw in Betrieb nehmen, ist ohne Bedeutung, ob er bei der Amtshandlung die Zündschlüssel des Pkws bei sich hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110253.X04Im RIS seit
19.03.2001