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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284;Beachte
Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;Rechtssatz
Liegen keine Umstände vor, aus denen die Vertreter der GmbH vom Geschäftsführer nicht zeitgerecht und umfassend über alle für den Rechtsstreit relevanten Fragen hätten informiert werden können, ist die Erkrankung des Geschäftsführers kein Grund für die Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140054.X05Im RIS seit
12.06.1990Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009