RS Vwgh 1990/6/12 90/05/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;
ZustG §7;

Rechtssatz

Der Umstand, daß eine bestimmte Person in einer Gemeinde ein Haus besitzt, rechtfertigt noch nicht die Annahme, daß auch eine Abgabestelle iSd § 4 ZustG gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050035.X01

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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