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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Rechtssatz
Der Umstand, daß eine bestimmte Person in einer Gemeinde ein Haus besitzt, rechtfertigt noch nicht die Annahme, daß auch eine Abgabestelle iSd § 4 ZustG gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050035.X01Im RIS seit
12.06.1990