RS Vwgh 1990/6/12 90/14/0100

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §231;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 4;

Rechtssatz

Bei der Aussetzung der Einbringung gem § 231 BAO handelt es sich um eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140100.X02

Im RIS seit

12.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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