RS Vwgh 1990/6/12 89/11/0289

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

VwGG §33 Abs1;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;
ZDG 1986 §2 Abs1;

Rechtssatz

Nach Erhebung der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht wurde der ASt mit Bescheid der Zivilidienstkommission rechtskräftig von der Wehrpflicht befreit und als zivildienstpflichtig erkannt. Damit liegt ein Fall einer materiellen Klaglosstellung vor (Hinweis B 12.9.1989, 88/11/0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110289.X01

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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