Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 435;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6Stammrechtssatz
Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.
Schlagworte
AbgabenbegünstigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140274.X04Im RIS seit
12.06.1990