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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/04/03 89/11/0281 1Stammrechtssatz
Ist eine Einberufung nach § 37 Abs 7 WehrG für den Wehrpflichtigen unwirksam geworden, so ist auch die Beschwerde in Ansehung des Einberufungsbefehles gegenstandslos geworden, ohne daß jedoch formelle Klaglosstellung eingetreten ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110020.X01Im RIS seit
12.06.1990