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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 433;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0023 E 21. Oktober 1986 RS 3 (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer § 34 EStG 1972, Einzelfälle Seite 16/2).Stammrechtssatz
Der von der Rechtsprechung geforderte nahe zeitliche Abstand zwischen der Hingabe des Heiratsgutes und der Eheschließung ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei und bei der Anschaffung nur längerfristig zu beschaffender Einrichtungsgegenstände mit einem Jahr begrenzt.
Schlagworte
HeiratsgutEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140076.X03Im RIS seit
12.06.1990