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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 441;Rechtssatz
Der ausdrückliche Gesetzeswortlaut des § 47 Abs 1 EStG 1972 und der Zweck der Norm des § 81 EStG 1972 sprechen gegen die Auffassung, daß eine Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO bzw des Art 4 DBAbk BRD 1955 auch in dem Fall eine solche nach § 81 EStG 1972 darstellt, wenn die Berechnung des Arbeitslohnes und der Lohnsteuer nicht in dieser Betriebsstätte, sondern im Ausland erfolgt: In einem solchen Fall sind nämlich die Bestimmungen der §§ 86 bis 88 EStG 1972 im Hinblick auf das Territorialitätsprinzip nicht vollziehbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140022.X02Im RIS seit
13.06.2001