Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 435;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 1Stammrechtssatz
Bei einer außergewöhnlichen Belastung muß der Aufwand nicht nur zwangsläufig erwachsen; er darf auch nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als jenes, in dem die Zahlung zu leisten gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140274.X01Im RIS seit
12.06.1990