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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Gegen eine Organstrafverfügung nach § 50 VStG ist keine Beschwerde an den VwGH zulässig. Einer Organstrafverfügung kommt nicht Bescheidqualität zu.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030145.X01Im RIS seit
05.07.2001